PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane)

Mit der PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane), Sie erhalten damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)

Theoretische Ausbildung

Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik

 Praxis-Ausbildung

Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
  • Mindestens 5 Stunden Überlandflug
  • Maximal 5 Stunden Training in einem Simulator (FNPT II)

 Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses. Entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I).

LAPL(A) = “Light Aircraft Pilot License (Aeroplane)”

Die LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) ist eine kostengünstige Alternative zu dem umfangreichen EASA FCL PPL. Mit dem LAPL können alle deutsch zugelassenen Sportflugzeuge bis zu einem Höchst­abfluggewicht von 2000 kg europaweit geflogen werden.

Dies beinhaltet nahezu alle bekannten zwei- und viersitzigen Flugzeuge. Können Sie nach Lizenzerwerb 10 Flugstunden nachweisen, so dürfen Sie auch bis zu 3 Passagiere unentgeltlich mitnehmen. dürfen Sie keine ausländisch zugelassenen Flugzeuge führen und Sie können Ihre Lizenz nicht in eine ausländische Lizenz (z.B. USA) umschreiben.

 Vorraussetzungen

  • Mindestalterzu Ausbildungsbeginn 16 Jahre, für Abschlussprüfung und Scheinerhalt 17 Jahre
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit (Brille oder Kontaktlinsen stellen keinHindernis dar)
  • Bei Minderjährigen die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten

Zur Anmeldung benötigte Unterlagen:

  • Kopie Personalausweis
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse LAPL
  • Auszug vom KBA in Flensburg
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung

Praktische Ausbildung:

  • 30 Flugstunden
  • 15 Stunden mit Fluglehrer
  • mindestens 6 Alleinflugstunden
  • In den 6 Alleinflugstunden müssen 3 Stunden Überlandflug beinhaltet sein